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Wohnungsförderung

Griechenland lockert Kriterien für Förderprogramm Wohnungsrenovierung

Die griechische Regierung lockert die Zugangsregeln für das 500 Millionen Euro schwere Förderprogramm zur Renovierung leerstehender Wohnungen. Neben reduzierten Eigentumsquoten gelten auch verlängerte Antragsfristen.

18. August 2026 · Daniel Große · Griechenland ·

Symbolbild: Altbau im Renovierungszustand
Symbolbild: Altbau im RenovierungszustandQuelle: KI-generiert

Die griechische Regierung hat im Rahmen des ESPA-Programms 2021–2027 wesentliche Erleichterungen für das Förderprogramm „Wohnungsrenovierung“ (Anakainisi Katoikias) beschlossen. Das Programm verfügt über ein Gesamtbudget von 500 Millionen Euro und ist Teil eines übergeordneten staatlichen Maßnahmenpakets gegen den Wohnungsmangel mit einem Gesamtvolumen von über 6,5 Milliarden Euro. Ziel der Initiative ist es, inaktive Wohnreserven wieder auf den Mietmarkt zu bringen und den Anstieg der Mietpreise zu dämpfen.

Mit einer neuen gemeinsamen Ministerentscheidung wurden zwei zentrale Zugangskriterien für seit längerer Zeit geschlossene Objekte angepasst. Der erforderliche Mindestanteil an Volleigentum oder Nießbrauch wurde von bisher 50 Prozent auf nunmehr 20 Prozent oder mehr gesenkt. Dies erleichtert insbesondere die Teilnahmemöglichkeit bei Erbgemeinschaften mit mehreren Miteigentümern.

Höhere Stromverbrauchsgrenzen und Fristverlängerung

Zudem wurde die Obergrenze für den Stromverbrauch von unbewohnten Objekten angepasst, bei denen der Anschluss an den Netzbetreiber DEDDHE nicht unterbrochen wurde. Für den Zweijahreszeitraum 2024 und 2025 steigt das zulässige Verbrauchslimit von bisher 50 kWh auf insgesamt maximal 100 kWh. Dieser Wert entspricht rund 2 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs eines griechischen Haushalts in zwei Jahren. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2026 bis zum Tag der Antragstellung darf der registrierte Verbrauch diese Grenze anteilig pro verstrichenem Monat ebenfalls nicht überschreiten.

Mit den inhaltlichen Anpassungen gehen auch geänderte Fristen einher. Die Frist zur Ausstellung der Berechtigungsbescheinigung (Vevaiosi Epileximotitas) für geschlossene Immobilien wird bis Montag, den 31. August 2026, verlängert. Für nicht geschlossene Objekte bleibt der Stichtag unverändert der 31. Juli 2026.

Antragsverfahren über digitale Plattformen

Die Überprüfung der Kriterien und die Bescheinigung erfolgen in Echtzeit über die Plattform www.anakainisi.gov.gr oder über das Portal gov.gr in der Rubrik Vermögen und Besteuerung unter der Unterkategorie Bürgersubventionen. Das System greift automatisiert über das Interoperabilitätszentrum auf Daten der Steuerbehörde AADE, des Innenministeriums und des Netzbetreibers DEDDHE zu. Bislang wurden bereits mehr als 61.000 Berechtigungsbescheinigungen ausgestellt; die Plattform verzeichnet mehr als 250.000 Nutzer.

Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: Nach der Prüfung und Ausstellung der Bescheinigung im ersten Schritt werden die Inhaber zu einem späteren Zeitpunkt aufgefordert, ihren Förderantrag für die geplante Renovierung und energetische Teilsanierung auf einer separaten Plattform einzureichen.

Über die Neuregelung berichtete das griechische Fachportal Imerisia.gr.

Quelle: Imerisia.gr

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.

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