Die griechische Regierung führt eine dreijährige Befreiung von der Einkommensteuer auf Mieterträge ein, um dem zunehmenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum im Land entgegenzuwirken. Die Steuerbefreiung richtet sich an Eigentümer von Immobilien, die ihre bisher ungenutzten Objekte oder für die Kurzzeitvermietung genutzten Wohnungen in langfristige Mietverhältnisse überführen.
Durch diese Maßnahme können Eigentümer je nach ihrem individuellen Steuersatz bis zu 45 Prozent an steuerlichen Abgaben einsparen. Ziel der Initiative ist es, dem verknappten Angebot an dauerhaft verfügbarem Wohnraum entgegenzuwirken und mehr Mietobjekte auf den regulären Immobilienmarkt zu bringen.
Anreize gegen die Wohnraumverknappung
Der griechische Mietmarkt leidet seit Jahren unter einer Verknappung von Wohnraum, insbesondere in den großen urbanen Zentren wie Athen und Thessaloniki sowie in stark touristisch geprägten Regionen. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist der Boom bei Plattformen für Kurzzeitvermietungen wie Airbnb. Viele Eigentümer hatten ihre Wohnungen in den vergangenen Jahren dem regulären Mietmarkt entzogen, um höhere Renditen durch Urlauber zu erzielen.
Mit der neuen Regelung versucht die Regierung nun, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Die vollständige Befreiung von der Einkommensteuer für einen Zeitraum von drei Jahren stellt einen erheblichen Anreiz dar. Da Mieteinnahmen in Griechenland je nach Einkommenshöhe mit Sätzen von bis zu 45 Prozent besteuert werden, bedeutet der Erlass der Steuer eine spürbare Erhöhung der Nettorendite für Vermieter, die sich für eine langfristige Vermietung entscheiden.
Unklarheiten bei Ausgestaltung und Fristen
Da der vollständige Gesetzestext und weiterführende Details im zugrunde liegenden Bericht derzeit nicht abrufbar sind, bleiben konkrete Einzelheiten der Durchführungsbestimmungen vorerst offen. Aus den bisherigen Informationen geht nicht hervor, ab welchem genauen Stichtag die dreijährige Steuerbefreiung in Kraft tritt und welche Fristen Eigentümer bei der Überführung ihrer Objekte einhalten müssen.
Ebenfalls machten die Berichte keine Angaben dazu, wie lange ein Objekt vor der Umwandlung nachweislich leer gestanden haben muss oder welche Nachweise für den Ausstieg aus der Kurzzeitvermietung erbracht werden müssen. Auch zu möglichen Obergrenzen bei der Miethöhe oder spezifischen Vorgaben für die Mindestdauer der neuen Mietverträge liegen in dem verfügbaren Material keine Informationen vor.
Die Maßnahme verdeutlich jedoch den klaren kursmäßigen Wechsel der griechischen Politik hin zu einer Regulierung des Wohnungsmarktes und der Stärkung des langfristigen Mietsektors. Als Beleg für diese Entwicklungen dient ein Bericht des griechischen Wirtschaftsportals Imerisia.gr.




