In Griechenland treten am 16. September neue gesetzliche Bestimmungen für Immobilien in Kraft, die im nationalen Grundbuchamt als Objekte mit unbekanntem Eigentümer geführt werden. Die Regelung betrifft Tausende Grundstücke und Gebäude im ganzen Land, deren Eigentumsverhältnisse im Zuge der laufenden Erstellung des nationalen Katasters bisher nicht eindeutig nachgewiesen werden konnten. Ziel der Reform ist es, langwierige Rechtsstreitigkeiten zu strukturieren und dem Staat sowie privaten Beteiligten mehr Rechtssicherheit zu verschaffen.
Wie der Eigentümerverband POMIDA und das Wirtschaftsportal Newmoney.gr berichten, ändert sich vor allem der Weg zur Anerkennung von Eigentumsrechten durch außerordentliche Ersitzung. Bislang führten Klagen auf Ersitzung häufig zu langwierigen Gerichtsprozessen. Künftig ist vor der gerichtlichen Feststellung eine obligatorische Mediation im Katasterwesen vorgeschrieben. Durch dieses Mediationsverfahren soll versucht werden, den Status der Immobilie außergerichtlich zu klären, bevor rechtsverbindliche Beschlüsse gefasst werden.
Pflicht zur Mediation und Einbindung des Staates
Ein zentraler Aspekt der Neuregelung ist die verstärkte Einbindung des griechischen Staates. Da unklare Eigentumsverhältnisse häufig Grundstücke betreffen, an denen der Staat potenzielle Rechte beansprucht, müssen Antragsteller künftig spezifische Nachweise erbringen. Der Staat wird direkt in das Mediationsverfahren einbezogen, um sicherzustellen, dass keine öffentlichen Flächen oder Staatsdomänen unberechtigt in private Hände übergehen.
Interessenten und vermeintliche Eigentümer müssen demnach detaillierte Dokumente vorlegen, die eine kontinuierliche und ununterbrochene Nutzung des Objekts über den gesetzlich geforderten Zeitraum belegen. Erst wenn diese Dokumentation im Rahmen der Schlichtung geprüft wurde und der Staat keine vorrangigen Ansprüche geltend macht, kann das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden.
Einführung einer Ersitzungssteuer
Zusätzlich zur geänderten Verfahrensweise führt der Gesetzgeber eine finanzielle Komponente ein. Bei der Anerkennung von Eigentumsrechten über das Verfahren der Ersitzung wird künftig eine Ersitzungssteuer in Höhe von 3 Prozent fällig. Diese Steuer berechnet sich auf Basis des festgestellten Werts der Immobilie und muss von den Antragstellern entrichtet werden, bevor die Eintragung im Grundbuch endgültig erfolgt.
Die Neuregelung soll dazu beitragen, die finale Erfassung des griechischen Immobilienbestands zu beschleunigen und gleichzeitig Missbrauch vorzubeugen. Dies berichtet das Fachportal Newmoney.gr unter Berufung auf Angaben der Immobilienvereinigung POMIDA.


